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Umsatzsteuer

Seit 2015 ist das so genannte „Kroatien-Gesetz“ in Kraft, das eine deutsche Umsetzung einer EU-Verordnung darstellt. Je nach Sitz des Verbrauchers müssen Anbieter elektronischer Dienstleistungen Umsatzsteuer nach lokalen Steuersätzen an das Land des Verbrauchers abführen. Bitte geben Sie daher an, unter welchem Herkunftsland wir Sie steuerlich führen müssen.