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Antworten für Unternehmen

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Umsatzsteuer

Hintergrund zum sogenannten „Kroatien-Gesetz“

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das sogenannte „Kroatien-Gesetz“, mit dem eine EU-Richtlinie zur Besteuerung elektronischer Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer auf digitale Leistungen nicht mehr im Land des Anbieters, sondern im Land des Verbrauchers erhoben wird. Das bedeutet: Anbieter müssen die Umsatzsteuer nach dem lokalen Steuersatz des jeweiligen Verbrauchslandes berechnen und abführen.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes galt für elektronische Dienstleistungen das Ursprungslandprinzip – maßgeblich war also der Sitz des Anbieters. Mit der Gesetzesänderung wurde das sogenannte Bestimmungslandprinzip eingeführt: Der Leistungsort verlagert sich zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers. Diese Änderung betrifft insbesondere elektronische Dienstleistungen wie Cloud-Dienste, Hosting, Streaming, Software-Downloads oder E-Mail-Services.

Zur Vereinfachung der administrativen Abwicklung wurde auf EU-Ebene das Verfahren des Mini-One-Stop-Shop (MOSS) eingeführt. Über dieses System können Anbieter ihre Umsatzsteuer für alle betroffenen EU-Mitgliedsstaaten zentral an das Finanzamt ihres Sitzlandes melden und dort abführen. Seit 2021 wurde dieses Verfahren im Rahmen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum One-Stop-Shop (OSS) erweitert. (Deloitte Tax News, Wikipedia)

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass sie die Umsatzsteuer ihres eigenen Landes zahlen, wenn sie elektronische Dienstleistungen innerhalb der EU erwerben. Für Unternehmen hingegen gelten – je nach steuerlichem Status – weiterhin besondere Regelungen, etwa das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

Damit wir als Anbieter die steuerliche Behandlung korrekt vornehmen können, ist es erforderlich, dass Sie angeben, unter welchem Herkunftsland wir Sie steuerlich führen müssen. Auf Grundlage dieser Information wenden wir den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz an und stellen sicher, dass die Abrechnung den europäischen Vorschriften entspricht.

Weitere Informationen finden Sie in den Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie in den Fachartikeln von Deloitte Tax News.